Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

‍ Stand: Juni 2026

‍§ 1 Geltungsbereich und Anbieterin

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Coaching-, Trainings- und Resilienzleistungen (nachfolgend „Leistungen“) zwischen Anne-Kathrin Maack, Individuell Stark, Im Bachgange 83, 61138 Niederdorfelden (nachfolgend „Anbieterin“) und ihren Auftraggeberinnen bzw. Auftraggebern – sowohl Schulen, Kindertageseinrichtungen und sonstigen Trägern (B2B) als auch Eltern bzw. Privatpersonen (B2C, nachfolgend „Verbraucherinnen/Verbraucher“).

(2) Die AGB gelten in ihrer zum Zeitpunkt der Vertragsbuchung gültigen Fassung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Anbieterin ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(3) Bei Verträgen mit Unternehmen, Schulen oder Trägern (B2B) finden die verbraucherschützenden Vorschriften dieser AGB (insbesondere Widerrufsrecht gemäß § 10) keine Anwendung.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand der Leistungen sind Coaching-, Trainings- und Resilienzangebote für Kinder, Jugendliche, Gruppen, Schulklassen, Kitagruppen und/oder pädagogisches Personal, insbesondere im Bereich Resilienzförderung und Mobbingprävention.

(2) Klarstellung – keine Heilbehandlung:

Die angebotenen Leistungen sind Coaching- und Trainingsangebote zur Persönlichkeitsentwicklung und Stärkung sozialer Kompetenzen. Sie stellen keine Heilbehandlung, keine Psychotherapie und keine medizinische oder psychotherapeutische Leistung im Sinne des SGB V dar und ersetzen keine ärztliche, psychotherapeutische oder psychologische Diagnostik oder Behandlung. Bei Anzeichen eines behandlungsbedürftigen Krankheitsbildes ist die Anbieterin berechtigt, die Erziehungsberechtigten bzw. den Auftraggeber hierauf hinzuweisen und die Konsultation entsprechender Fachpersonen (z. B. Ärztinnen, Psychotherapeutinnen oder Psychologen) zu empfehlen.

(3) Der genaue Leistungsumfang (Inhalt, Dauer, Anzahl der Termine, Zielgruppe) ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

(4) Die Leistungen können in Präsenz, online oder in hybrider Form erbracht werden. Der konkrete Leistungsort ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website, in Flyern oder sonstigen Marketingmaterialien stellt kein bindendes Angebot der Anbieterin dar, sondern eine Aufforderung zur Anfrage.

(2) Ein Vertrag kommt zustande, indem der Auftraggeber eine Buchung bzw. Beauftragung vornimmt (z. B. per E-Mail, Buchungsformular oder schriftlichem Angebot) und die Anbieterin diese Buchung schriftlich oder per E-Mail bestätigt (Auftragsbestätigung). Bis zur Auftragsbestätigung ist die Anbieterin an ein unterbreitetes Angebot nicht gebunden.

(3) Bei Aufträgen von Schulen oder Trägern können abweichende Regelungen (z. B. Kooperationsvertrag, Bestellung per Schreiben) vereinbart werden; diese AGB gelten ergänzend, soweit nichts anderes vereinbart ist.

§ 4 Honorar und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im jeweiligen Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Honorare. Die Anbieterin ist nicht umsatzsteuerpflichtig im Sinne der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG bzw. weist die Umsatzsteuer gesondert aus, sofern zutreffend.

(2) Die Teilnahmegebühr für offene Kurse, Ferienangebote, Marburger Konzentrationstrainings (MKT) und vergleichbare Veranstaltungen ist nach Rechnungsstellung und spätestens vor Veranstaltungsbeginn fällig. Der Teilnahmeplatz gilt erst nach vollständigem Zahlungseingang als verbindlich reserviert.

(3) Bei Aufträgen von Schulen, Kindertageseinrichtungen, Vereinen oder sonstigen Institutionen erfolgt die Rechnungsstellung nach Leistungserbringung, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(4) Bei Zahlungsverzug ist die Anbieterin berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie die Erstattung von Mahnkosten zu verlangen. Gegenüber Verbraucherinnen/Verbrauchern gelten die gesetzlichen Regelungen zum Verbraucherverzug (§§ 286, 288 BGB).

(5) Bei mehrteiligen Trainingsreihen oder Projekten kann eine Anzahlung oder Ratenzahlung vereinbart werden.

§ 5 Terminabsage und Stornierung

(1) Für Einzelcoachings, Beratungen und Einzelsitzungen können Termine bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei abgesagt oder verschoben werden.

(2) Bei Absagen von Einzelcoachings, Beratungen oder Einzelsitzungen innerhalb von weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin ist die Anbieterin berechtigt, ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 % des vereinbarten Honorars zu berechnen, sofern die Leistung nicht zu einem anderen Zeitpunkt erbracht werden kann und die Anbieterin keine anderweitige Verwendung für die freigewordene Zeit hat. Bei Nichterscheinen ohne vorherige Absage wird das volle Honorar fällig.

(3) Für offene Kinderkurse, Ferienangebote, Marburger Konzentrationstrainings (MKT), Workshops und sonstige Gruppenveranstaltungen ist eine kostenfreie Stornierung bis 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn möglich.

(4) Bei einer Stornierung zwischen 13 und 7 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % der vereinbarten Teilnahmegebühr fällig.

(5) Bei einer Stornierung weniger als 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen wird die volle Teilnahmegebühr fällig.

(6) Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist bei Gruppenveranstaltungen jederzeit kostenfrei möglich.

(7) Für Schulen, Kindertageseinrichtungen, Vereine und sonstige Institutionen können im jeweiligen Angebot oder in der Auftragsbestätigung abweichende Stornierungsregelungen vereinbart werden.

(8) Sagt die Anbieterin einen Termin oder eine Veranstaltung aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit, höhere Gewalt oder Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl) ab, wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Durchführung der vereinbarten Leistung erforderlichen Informationen rechtzeitig bereitzustellen.

(2) Bei Trainings, Workshops oder Schulungen in Schulen, Kindertageseinrichtungen, Vereinen oder anderen Einrichtungen stellt der Auftraggeber geeignete Räumlichkeiten sowie die organisatorischen Voraussetzungen für die Durchführung der Veranstaltung zur Verfügung.

(3) Bei Leistungen für Kinder und Jugendliche sind die Erziehungsberechtigten bzw. die beauftragende Einrichtung verpflichtet, die Anbieterin vor Beginn der Veranstaltung über relevante Besonderheiten zu informieren, insbesondere über gesundheitliche Einschränkungen, Allergien, notwendige Medikamente oder sonstige Umstände, die für die sichere Durchführung der Veranstaltung von Bedeutung sein können.

(4) Die Erziehungsberechtigten sind für die Richtigkeit und Aktualität der bei der Anmeldung angegebenen Kontaktdaten verantwortlich und informieren die Anbieterin unverzüglich über Änderungen.

(5) Bei offenen Kinderkursen, Ferienangeboten und vergleichbaren Veranstaltungen sorgen die Erziehungsberechtigten für das rechtzeitige Bringen und Abholen des Kindes, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

(6) Bei Einzelcoachings und Beratungen verpflichten sich die Auftraggeber, vereinbarte Termine wahrzunehmen oder rechtzeitig gemäß den Regelungen in § 5 abzusagen.

(7) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungs- oder Informationspflichten nicht nach und wird dadurch die Durchführung der Leistung erschwert oder unmöglich, bleiben vereinbarte Vergütungsansprüche der Anbieterin hiervon unberührt.

§ 7 Leistungen für Minderjährige

(1) Die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren an Coaching-, Trainings- und Beratungsangeboten setzt die Zustimmung der Erziehungsberechtigten voraus.

(2) Werden Leistungen über Schulen, Kindertageseinrichtungen, Vereine oder andere Einrichtungen organisiert, obliegt es der jeweiligen Einrichtung, die für die Durchführung erforderlichen Einwilligungen der Erziehungsberechtigten einzuholen, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

(3) Die Anbieterin gestaltet ihre Leistungen altersgerecht und orientiert sich am Wohl der teilnehmenden Kinder und Jugendlichen. Die Anbieterin ist berechtigt, die Teilnahme einzelner Personen vorübergehend oder dauerhaft einzuschränken oder zu beenden, wenn dies aus pädagogischen Gründen, zum Schutz der betroffenen Person oder zum Schutz der Gruppe erforderlich erscheint.

(4) Die angebotenen Coaching-, Trainings- und Resilienzmaßnahmen stellen keine Therapie, Heilbehandlung oder medizinische Leistung dar und ersetzen keine ärztliche, psychotherapeutische oder psychologische Diagnostik oder Behandlung.

(5) Die Anbieterin übernimmt keine Garantie für einen bestimmten Entwicklungs-, Lern- oder Trainingserfolg. Die Wirksamkeit der angebotenen Leistungen hängt insbesondere von der individuellen Situation, der Bereitschaft zur Mitarbeit sowie den Rahmenbedingungen des jeweiligen Kindes oder Jugendlichen ab.

(6) Die Aufsichtspflicht der Anbieterin beginnt mit der persönlichen Übergabe des Kindes an die Anbieterin bzw. die Kursleitung und endet mit dem offiziellen Veranstaltungsende oder der Übergabe an die Erziehungsberechtigten bzw. eine benannte abholberechtigte Person.

§ 8 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Die Anbieterin behandelt alle im Rahmen der Leistungserbringung erlangten persönlichen Informationen über teilnehmende Kinder, Jugendliche und Erwachsene vertraulich. Dies gilt in besonderem Maße für sensible Inhalte im Zusammenhang mit Mobbingerfahrungen oder belastenden persönlichen Situationen.

(2) Eine Weitergabe von Informationen an Dritte (z. B. Schule, Eltern, Lehrkräfte) erfolgt nur, soweit dies zur Durchführung der Leistung erforderlich ist, gesetzlich vorgeschrieben ist, eine entsprechende Einwilligung vorliegt oder ein Fall akuter Kindeswohlgefährdung dies erfordert.

(3) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Nähere Informationen sind der gesonderten Datenschutzerklärung der Anbieterin zu entnehmen.

(4) Foto- oder Videoaufnahmen von Kindern oder Teilnehmenden werden ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung erstellt oder veröffentlicht. Die Erteilung oder Verweigerung einer Einwilligung hat keinen Einfluss auf die Teilnahme an den angebotenen Leistungen.

§ 9 Haftung

(1) Die Anbieterin haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Anbieterin beruhen.

(2) Für Schäden aus der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertrauen darf, haftet die Anbieterin nur in Höhe des vertragstypisch vorhersehbaren Schadens. Eine weitergehende Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

(3) Die Anbieterin übernimmt keine Garantie für einen bestimmten Coaching- oder Trainingserfolg. Der Erfolg von Coaching- und Resilienzmaßnahmen hängt von der individuellen Mitwirkung der teilnehmenden Personen ab und kann nicht zugesichert werden.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter der Anbieterin.

(5) Für den Verlust, die Beschädigung oder das Abhandenkommen von mitgebrachten Gegenständen wird keine Haftung übernommen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Anbieterin vorliegt.

§ 10 Widerrufsrecht für Verbraucherinnen und Verbraucher

(1) Schließen Verbraucherinnen/Verbraucher (Eltern bzw. Privatpersonen) den Vertrag im Fernabsatz (z. B. online, telefonisch oder per E-Mail ohne persönliche Anwesenheit beider Seiten) ab, steht ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie Anne-Kathrin Maack, Im Bachgange 83, 61138 Niederdorfelden, +49 151 296 90230, anne@individuell-stark.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per Post oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, hat die Anbieterin alle Zahlungen, die sie von Ihnen erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf eingegangen ist.

Vorzeitiger Beginn der Leistung

(1) Verlangt die Verbraucherin bzw. der Verbraucher ausdrücklich, dass die Anbieterin bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistungserbringung beginnt, so ist im Falle eines Widerrufs ein angemessener Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen entspricht.

Das Widerrufsrecht erlischt bei Dienstleistungen vollständig, wenn die Anbieterin die Leistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Leistung erst begonnen hat, nachdem die Verbraucherin bzw. der Verbraucher

  • ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und

  • bestätigt hat, Kenntnis davon zu haben, dass das Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung erlischt.

(2) Das Widerrufsrecht gilt nicht für Verträge mit Schulen, Trägern oder sonstigen Unternehmen (B2B).

§ 11 Geistiges Eigentum

Sämtliche im Rahmen der Leistungen überlassenen Materialien (Unterlagen, Arbeitsblätter, Präsentationen, Flyer etc.) sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Anbieterin nicht über den vereinbarten Zweck hinaus vervielfältigt, verbreitet oder veröffentlicht werden.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbraucherinnen/Verbrauchern gilt dies nur, soweit hierdurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts eingeschränkt werden.

(2) Ist der Auftraggeber Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Hanau. Gegenüber Verbraucherinnen/Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.